Datenschutz und IT-Sicherheit
Bundesbehörde
Die Aufsichtsbehörde für öffentliche Stellen des Bundes und nichtöffentliche Stellen (Unternehmen) aus dem Bereich Post und Telekommunikation.
Aufsichtsbehörden der Länder
Die Aufsichtsbehörden der Länder sind die Kontrollinstanz für öffentliche Stellen der Länder und nichtöffentliche Stellen (Unternehmen) für die nicht der Bundesbeauftragte zuständig ist.
- Innenministerium Baden-Württemberg
- Regierung von Mittelfranken, Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich
- Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Hessisches Ministerium des Innern
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Inneres und Sport
- Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
- Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
- Innenministerium des Landes Thüringen
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